Robb´s Wochenblog

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Parlament stellt EU-Kommission Ultimatum

Nachdem ich diesen Artikel nicht losgeworden bin poste ich das eben in meinem Blog, hätte ich ja eh gemacht ;-)

Zu einem denkwürdigen Eeignis kam es heute im EU-Parlament. Die Vertreter aller Fraktionen des Europaparlamentes fordern die EU-Kommission in einem Entschließungsantrag ultimativ auf, den Text zu den Geheimverhandlungen zum ACTA-Abkommen offen zu legen. Damit fordern die Parlamentarier jene Rechte ein, die Ihnen durch den Lissabon-Vertrag seit dem 1. Dezember 2009 zustehen. Gleichzeitig drohen sie mit „angemessenen Gegenmaßnahmen“ sollte die EU-Kommission ihren Forderungen nicht nachkommen. Gefordert wird nunmehr, direkt nach der nächsten Verhandlungsrunde sowohl das EU-Parlament, als auch die europäische Öffentlichkeit über den Stand der Verhandlungen zu informieren.

Die Parlamentarier demontrieren, ähnlich wie im Falle des SWIFT-Abkommens, dass sie gewillt sind, die ihnen verliehenen Rechte durchzusetzen. Basis hierfür ist der Vertrag von Lissabon. Dieser räumt dem Parlament in verschiedenen Bereichen weitergehende Mitspracherechte ein, die bisher durch die Mitgliedsstaaten direkt entschieden wurden.

Die nunmehr durch das EU-Parlament eingeforderten Unterlagen betreffen das seit zwei Jahren verhandelte Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Teilnehmer sind neben der EU-Kommission, der USA, der Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Mexico, Neuseeland, Jordanien, Marokko, und den Vereinigten Arabischen Emiraten auch verschiedene Industrievertreter aus dem Bereich der Rechteverwertung. Da es sich jedoch um Geheimverhandlungen handelt, sind die EU-Parlamentarier und auch die EU-Bürger nicht informiert.

Grundlage der angestrebten Verhandlungsergebnisse seitens der USA ist die internationale Durchsetzung des „Digital Millenium Copiright Act“. Dieses hat die Bürgerrecht in den USA in den vergangenen 12 Jahren in nicht unerheblichem Umfange eingeschränkt und soll nun in die Europäische Union exportiert werden. Aus der Sicht der in der USA aktiven Electronic Frontier Foundation (EFF), hat das „Digital Millenium Copiright Act“ die Bürgerlichen Grundrechte erheblich eingeschränkt und kommt mitlerweile als Zensurinstrument zum Einsatz.

Inhaltlich ist bisher wenig bekannt, lediglich einzelne Informationen sind durch Indiskretion durchgesickert. So ist es unter anderem anscheinend beabsichtigt, dass Unternehmen, die einen Zugang zum Internet herstellen, für die transportierten Informationen verantwortlich gemacht werden sollen. Um wiederum von Schadenersatzansprüchen frei zu bleiben, können sich diese Unternehmen verpflichten, wie auch im „Digital Millenium Copiright Act“ der USA verankert, „auf Zuruf“ von Rechteinhabern als illegal angesehene Inhalte zu sperren. Weiterhin müssten die Zugangsanbieter sich verpflichten Urheberrechtsverletzer vom Internet abschneiden (Three Strikes Out).

Ein Blick in die deutsche Parteinlandschaft zum Thema ACTA ist eher ernüchternd. Neben einer etwas reflexartiken Äußerung von der Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger, “Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält” findet sich eine klare Stellungnahme lediglich bei der größten außerparlamentarischen Partei, der Piratenpartei. Sie wiest bereits seit dem Herbst 2009 wiederholt auf die laufenden Geheimverhandlungen und die damit voraussichtlich verbundenen Grundrechtseinschränkungen hin.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission mit dem an sie gestellten Ultimatum umgeht. Möglicherweise ist die EU-Kommission garnicht so unglücklich über eine Offenlegung des Verhandlunsstandes, da sie dann keine Unterschrift unter das Verhandlungsergebnis setzen und eine ähnliche Ohrfeige durch das EU-Parlament wie beim SWIFT-Abkommen kassieren muss.

10. März 2010 Geschrieben von | ACTA, Europa, Piratenpartei | , , | Hinterlasse einen Kommentar

   

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