Von Jamaica bis ELENA
Vorweg meine Gedanken die von der letzten Woche übrig geblieben sind.
Saarland segelt nach Jamaica:
Was soll man noch sagen, wenn der Chef der einen Partei nach nicht widersprochenen Veröffentlichungen scheinbar kurzfristig vor einer Koalition mit einer anderen Partei sein Teilzeit-Arbeitsverhältnis bei einer Firma auflöst, die in Teilen dem Mitglied der anderen Partei gehört. Sowas kann ich mir natürlich nur mit der Größe des Saarlandes erklären
Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen, eventuell denke ich mir noch was dazu und empfehle selbiges dem geneigten Leser….
Wie ich lesen durfte hat man weiterhin die Zahl der Ministerien erhöht und was passiert? Die CDU hat die gleiche Anzahl Ministerien wie vor der Wahl, und das bei 13% Stimmenverlust! Ich habs nicht geprüft, aber ich vermute die Pension für einen Minister gibt es erst nach zwei Wahlperioden. War Herr Müller nicht angetreten um die Finanzen des Saarlandes zu sanieren? Interessante Variante wenn man durch Geld ausgeben versucht.
ELENA
Der Themenbereich ELENA beschäftigt mich dann doch etwas intensiever.
Wie funktioniert dieses Verfahren nun eigentlich und auf welcher Grundlage?
Grundlage ist das „Gesetz über das Verfahren drs elektronischen Entgeldnachweises“, verabschiedet am 28. März 2009. Hierin ist das Verfahren zur Erhebung der Daten geregelt. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Einkommen aus unselbständiger Arbeit von jedem Beschäftigte, Beamte, Richter oder Soldat durch den Arbeitgeber an eine zentrale Datenbank zu liefern sind. Vorgeblicher Grund für diese Sammelwut ist der Versuch, hierdurch eine Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Antragstellung zur Erlangung verschiedener Sozialleistungen zu erreichen. Es soll auf diesem Wege ermöglicht werden, den Verwaltungsakt zur Erlangung einer Sozialleistungen ohne eine Bescheinigung des Arbeitgebers zum Abschluss zu bringen. Wehren kann man sich gegen diese Sammelwut nicht, das Gesetz sieht das nicht vor, wir müssen!
Die Hoffnung, das sich eine Verwaltungsvereinfachung einstellt, klingt zunächst gut, doch was bedeutet das? Einerseits, und das möchte ich mal auf der guten Seite verbuchen, erfährt der Arbeitgeber nun nichts mehr davon ob einer seiner Arbeitnehmer Sozialleistungen beantragt. Das ist dann aber auch alles was an dieser Sache für den Bürger positiv ist. Von nun an wird es negativ! Es werden also die Einkommensverhältnisse aller unselbständig in Deutschland arbeitenden Menschen in einer Datenbank erfasst, unabhängig ob diese jemals in ihrem Leben eine Sozialleistung beantragen oder nicht. Sowas kann man mit Fug und Recht als Vorratsdatenspeicherung bezeichnen! Als weiteres halte ich die Folge dieser Datenbank für sehr bedenklich. Zwar hat der einzelne Bürger die subjektive Verfügungsgewalt über die Daten (Tatsächlich liegen diese beim Betreiber der Datenbank), er muß die Daten freigeben, will er jedoch eine Sozielleistung erlangen, wird er die Daten freigeben müssen. Toller Datenschutz! Wenn ich eine Sozialleistung beantrage, dann benötige ich diese. Ich empfinde es als eine Farce von einer freiwilligen Herausgabe zu sprechen, wie es im Getzt geschieht. Wenn ich unter einem wirtschaftlichen Zwang handeln muß, ist dies in keiner Weise freiwillig. Immer nach dem Motto: Bevor ich verhungere gebe ich dir den Zugriff auf meine Daten. Nun kann man argumentieren, dass man seine Daten auch im laufenden Verfahren hergeben muß um eine Sozialleistung zu erlangen, aber wie erschüttert muss das Vertrauensverhältnis des Staates zu seinen Bürgern sein, wenn er dafür die Daten aller unselbständig beschäftigter erfasst. Was passiert eigentlich, wenn ein bisher Selbständiger Sozialleistungen erbitten muß, ist hier das Vertrauen größer?
Bleibt zu betrachten, wofür diese Daten zunächst verwendet werden sollen und wer da noch Begehrlichkeiten äußern könnte. Zunächst ist es vorgesehen, mit Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld zu starten. Der Fantasie, wer das noch Nutzen könnte sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Ich nenne nur mal Versicherungen, Banken bei der Kreditvergabe, der oll zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (da sind die Ideen bereits weiter gereift als man denkt) und und und…..Da werden wir den Kredit einer privatrechtlichen Organisation überhaupt nurnoch bekommen, wenn wir den Zugriff auf unsere staatlich gesammelten Daten erlauben…rosige Zukunft, welche Daten dann da so alle zusammengefügt sind mag ich mir garnicht vorstellen.
Ach ja, dass ich es nicht vergesse, die Kosten für die Signatur trägt natürlich der Arbeitnehmer! Diese können auf Antrag erstattet werden, wenn eine Sozialleistung beantragt wird.
Merke also: Wenn du zum Arzt gehst, zahlst du 10 € im Qartal und bekommst zumindest eine Behandlung. Für Elena zahlst du voraussichtlich 10 € für den Zeitraum von 3 Jahren und bekommst, wenn du keine Sozialleistungen beantragst NICHTS!!
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